Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von BALMER TREKKING GmbH (nachfolgend „Anbieterin“ genannt) für den Kunden erbracht werden. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen der Anbieterin und dem Kunden vereinbart wurden.

Diesen AGB widersprechende spezielle oder allgemeine Vertragsbedingungen werden von der Anbieterin nicht akzeptiert und haben im Verhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden keine Gültigkeit.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt mit der schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Anmeldung zustande und wird wirksam. Der Kunde erhält daraufhin eine schriftliche Bestätigung per Post. Nach Erhalt der Bestätigung ist innerhalb von 10 Tagen die Anzahlung gemäss Bestätigung zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Tourenbeginn fällig. Sofern der Restbetrag trotz Mahnung seitens der Anbieterin vom Kunden nicht überwiesen wird, kann die Teilnahme an der Tour seitens der Anbieterin untersagt und der freie Platz anderweitig vergeben werden. Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Mit der Anmeldung werden die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert.
Die Preise verstehen sich pro Person in CHF und enthalten die Leistungen gemäss Ausschreibung. In den Pauschalen nicht inbegriffen sind: An- und Rückreise, Bergbahnen, Taxi, Mietausrüstung, Versicherung, Getränke und Zwischenverpflegungen.
Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei den meisten Touren, wenn nicht anders vermerkt, bei 4 Personen. Sind bei Anmeldeschluss weniger als 4 Buchungen vorhanden, muss die Tour abgesagt werden. Die Tour kann jedoch mit weniger als vier Personen durchgeführt werden, sofern die angemeldeten Teilnehmer mit dem Kleingruppenzuschlag von 10% einverstanden sind. Der Anmeldeschluss ist in den meisten Fällen zwei Wochen vor Tourenbeginn, ansonsten wird er separat ausgeschrieben.
Annulliert der Kunde seine Buchung vorzeitig (schriftlich), werden folgende Kosten zur Deckung der Unkosten verrechnet:

Bis 61 Tage vor Reisebeginn Fr. 50.-
60-31 Tage vor Reisebeginn Fr. 75.-
30-21 Tage vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises gemäss Ausschreibung
20-11 Tage vor Reisebeginn 80% des Gesamtpreises gemäss Ausschreibung
10-0 Tage vor Reisebeginn 100% des Gesamtpreises gemäss Ausschreibung

Als Stichtag gilt der erste Werktag ab Eingang der schriftlichen Annullation. Ist der Kunde nicht in der Lage die Reise anzutreten, kann er der Anbieterin jedoch eine Ersatzperson vermitteln, die an seiner Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt, erhebt die Anbieterin lediglich Fr. 50.- als Bearbeitungsgebühr. Sollte die Reise vorzeitig abgebrochen oder unterbrochen werden, erfolgt keine Rückerstattung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Anbieterin empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiseversicherung mit Personenassistance und integrierter Annullationskostenversicherung, z.B. MobiTour bei der Mobiliar Versicherung oder TCS ETI Schutzbrief.

Bei nicht erreichen der Gruppengrösse kann die Anbieterin eine Tour bis spätestens 14 Tage vor Abreise absagen. In Fällen höherer Gewalt kann die Tour auch kurzfristig abgesagt werden. Der vom Kunden bereits einbezahlte Betrag wird ohne Abzüge zurückerstattet.
Die Touren finden grundsätzlich bei jeder Witterung und nach Tourenausschreibung statt. Programmänderungen können durch Naturereignisse, Wetter oder höhere Gewalt jedoch erforderlich werden. Auch im Interesse des Kunden behält sich die Anbieterin vor, umfassende gleichwertige Änderungen des Programms oder Teilleistungen (Unterkunft, Transportmittel) vorzunehmen, so dass die Tour den Sicherheitsprinzipien entspricht.
Die Arrangements von der Anbieterin schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Eine umfassende Unfall- und Krankenversicherung ist Sache der Teilnehmer. Eine Reiseversicherung mit Personenassistance und integrierter Annullationskostenversicherung wird dringend empfohlen.
Die Wanderleitung der Anbieterin bietet dank grosser Erfahrung grösstmögliche Sicherheit. Auf Wanderungen im Gelände und ggf. abseits von markierten Wegen, wird der Kunde mit Grenzbereichen konfrontiert, wo zwingend den Anordnungen der ReiseführerIn Folge zu leisten ist. Die Anbieterin haftet nicht für Unfälle, die auf Verschulden von Teilnehmern zurückzuführen sind, welche den Anordnungen der ReiseführerIn nicht nachgekommen sind. Mit der Buchung anerkennt der Kunde ausdrücklich diesen Sachverhalt.
Die Anforderungen für die Touren sind im entsprechenden Detailprogramm beschrieben. Der Kunde verpflichtet sich, für die entsprechende körperliche Gesundheit, gute physische und psychische Verfassung zu sorgen und durch das notwendige Training zu optimieren.
Die Anbieterin ist bestrebt, einen hohen Grad an professionellen Dienstleistungen zu bieten. Für die Aussagen und Angaben in den Inseraten und Angeboten der Anbieterin wird keine Haftung übernommen. Die Anbieterin übernimmt keine Garantien für das zu erreichende Ziel, sie gewährleistet einzig das Erbringen der versprochenen Dienstleistungen gemäss dem branchenüblichen Sorgfaltsmassstab.

Die Anbieterin lehnt jede Haftung und Gewährleistung, die im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen beim Kunden entstehen könnten ab, sofern es sich um leicht oder mittel-fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen handelt. Die Anbieterin übernimmt insbesondere keine Haftung für Unfall oder Diebstahl während von der Anbieterin durchgeführten Reisen. Die Versicherung ist Sache des Kunden.

Die Anbieterin haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig nachweisbar entstandenen Schaden beim Kunden. Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Anbieterin unterliegen dem schweizerischen Recht.

 

Gerichtstand ist Eschlikon / TG
Stand Juni 2021